Zweitmeinung

Der Gemeinsame Bundesausschuß der Kassenärztlichen Vereinigung (G-BA) hat jedem Patienten, bei dem eine Schulterarthroskopie geplant ist, das Recht auf eine Zweitmeinung  eingeräumt. Weitere Infos finden Sie hier:

 

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Dr. med. Andreas Klonz

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